Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zodiac Entertainment
Allgemeines
-Für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen, die von Zodiac Entertainment erbracht werden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
-Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Zodiac Entertainment ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Zodiac Entertainment abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
-Mit Beauftragung der Agentur durch den Kunden erkennt der Kunde die Vertragsbedingungen vonZodiac Entertainment an.
Vertragsabschluss, Auftragsvergabe an Dritte, Änderungsverlangen
-Die Angebote von Zodiac Entertainment verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kalkulation“ oder „Kostenschätzung“ bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich.
-Ein Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Zodiac Entertainment zustande.
-Zodiac Entertainment ist berechtigt zur Erfüllung ihrer sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auch Dritte als Subunternehmer zu beauftragen.
-Zodiac Entertainment behält sich vor, Aufträge an Dritte im Namen und für Rechnung des Kunden zu erteilen. Die Genehmigung des Kostenvoranschlages des Dritten durch den Kunden stellt die entsprechende Vollmacht des Kunden für Zodiac Entertainment zur Erteilung des Auftrages an den Dritten im Namen und für Rechnung des Kunden dar.
-Entsteht Zodiac Entertainment durch Änderungsverlangen des Kunden nach Vertragsabschluss gegenüber den ursprünglichen Vorgaben ein Mehraufwand und/oder müssen zusätzliche Leistungen erbracht werden, ist Zodiac Entertainment berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu berechnen.
-Die Umsetzung eine Werbemaßnahme an einer bestimmten Stelle (z.B. genaue Heftseite, exakte zeitliche Reihenfolge bei Videomaterial) zu platzieren bedarf stets der schriftlichen Zusage von Zodiac Entertainment .
Leistungsumfang, Durchführung und Unmöglichkeit
-Zodiac Entertainment befasst sich mit der Planung, Konzeption und Durchführung von Events (Veranstaltungen und Promotions) sowie mit Beratungstätigkeiten.
-Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der „unverbindlichen Kostenschätzung“.
-Sofern Zodiac Entertainment nach dem jeweiligen Einzelvertrag zum Abschluss von Versicherungen verpflichtet ist, wird Zodiac Entertainment dementsprechende Versicherungen nur im Rahmen des rechtlich Möglichen und nur für Risiken abschließen, die vor Durchführung des Events der
-Zodiac Entertainment ersichtlich sind. Die Selbstbehalte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
-Wird die Durchführung der Veranstaltung – aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat – ganz oder teilweise unmöglich, so behält Zodiac Entertainment den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung im vollen Umfang.
-Wird die Durchführung der Veranstaltung – aus Gründen, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat – ganz oder teilweise unmöglich, so behält Zodiac Entertainment den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile. Sofern eine Umplanung (z.B. Terminwechsel, Ortswechsel) nicht umsetzbar ist, trägt der Kunde die Honorarkosten und etwaige anfallende Kosten.
-Das Wetterrisiko trägt stets der Kunde. Zodiac Entertainment ist bemüht durch Planung und ggf. auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durch Abschluss von Versicherungen, ihrer fachlichen und kaufmännischen Sorgfalt nachzukommen.
Vergütung, Zahlungsbedingungen, Budgetvereinbarung
-Zodiac Entertainment erhält für sämtliche erbrachte Leistungen das im Einzelnen vereinbarte Agenturhonorar.
-Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von zehn Tagen nach Leistungserbringung netto zur Zahlung durch den Kunden fällig.
-Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Leistungserbringung.
-Zodiac Entertainment ist berechtigt, zur Deckung des avisierten Aufwandes Vorschüsse in Höhe bis zu 100 %, entsprechend dem jeweiligen Leistungsstandes und Aufwendungen für Dritte, zu verlangen. Die Abschlagszahlungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung durch den Kunden fällig. In der Kostenschätzung individuell vereinbarte Zahlungsfristen haben stets Vorrang.
-Zodiac Entertainment ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
-Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Zodiac Entertainment berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens durch Zodiac Entertainment bleibt unberührt. Anfallende Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
-Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Zodiac Entertainment kosten- und spesenfrei erfüllungshalber angenommen.
-Zodiac Entertainment ist stets bemüht etwaige Budgetvereinbarungen für ein Event zu erfüllen. Die Ansprüche der G.R.A.L. GmbH werden jedoch durch die Vereinbarung eines Budgets nicht eingeschränkt. Sobald erkennbar ist, dass das Budget angesichts des vereinbarten Leistungsumfangs nicht eingehalten werden kann, wird der Kunde durch Zodiac Entertainment darüber in Kenntnis gesetzt. Zodiac Entertainment wird eine einvernehmliche Änderung des Budgets oder des Leistungsumfangs mit dem Kunden anstreben.
Eigentumsrecht, Urheberschutz
-Alle Leistungen von Zodiac Entertainment (insbesondere Ideen, Konzepte, Präsentationen, Kalkulationen, Exposés, Pläne, Grafiken, Kostenschätzungen etc.) auch einzelne Teile daraus, verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist, im Eigentum von Zodiac Entertainment .
-Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises lediglich die zeitlich und inhaltlich auf den jeweiligen Zweck und die Ausführung sowie räumlich auf den Geltungsbereich des Vertrages beschränkten ausschließlichen Urhebernutzungsrechte an den vom Kunden genehmigten und von Zodiac Entertainment realisierten Arbeiten.
-Der Kunde ist nicht berechtigt, die Arbeiten von Zodiac Entertainment in Teilen oder im Ganzen zu bearbeiten, zu verändern oder die Rechte auf Dritte zu übertragen.
-Zodiac Entertainment behält sich alle Rechte an den für die Leistungserbringung gemäß dem Vertrag verwendeten Präsentationsunterlagen (insbesondere Präsentationen, Kalkulationen, Exposés, Pläne, Grafiken, Kostenschätzungen etc.) sowie an allen Vorstufen zur fertigen Arbeit von
Zodiac Entertainment vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind Zodiac Entertainment auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.
-Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Zodiac Entertainment ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Unterlagen oder Angaben Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, Zodiac Entertainment von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
Haftung
-Der Kunde ist verpflichtet entsprechende Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung vorzunehmen.
-Die Haftung von Zodiac Entertainment für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigung, Verlust und Diebstahl, sofern Zodiac Entertainment kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann.
-Die von Zodiac Entertainment beauftragte Dritte sind nicht Erfüllungsgehilfen der Zodiac Entertainment. Zodiac Entertainment haftet nicht für Schäden die durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung von Verpflichtungen der Dritten entstehen. Zodiac Entertainment wird die Interessen des Kunden stets vertreten um etwaige Forderungen des Kunden gegenüber Dritten geltend zu machen. Auf Anforderung des Kunden wird Zodiac Entertainment eigene Ansprüche gegen Drittunternehmer an den Kunden abtreten.
-Zodiac Entertainment haftet nicht für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass künstlerische Darbietungen oder dramaturgische Ablaufsgestaltungen nicht den vom Kunden erwarteten Erfolg haben, oder kommunikative Ziele erreichen.
-Zodiac Entertainment haftet nicht für die erfolgreiche Durchführung von Ton-, Videoaufzeichnugen oder Fotoaufnahmen, welche von dem Kunden vorgenommen werden.
-Zodiac Entertainment haftet nicht für Angaben, die sie von dem Kunden, insbesondere über Eigenschaften des Produkts, erhält. Der Kunde stellt die G.R.A.L. GmbH in diesem Fall von Ansprüchen Dritter frei.
-Zodiac Entertainment haftet nicht für etwaige Farbabweichungen, Veränderungen des Firmenlogos des Kunden oder sonstige grafische Unstimmigkeiten von Drucken und anderen Werbemaßnahmen des Kunden.
Mitwirkungspflicht des Kunden
-Der Kunde ist verpflichtet Zodiac Entertainment sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendig sind.
-Der Kunde ist verpflichtet vereinbarte Leistungen die der Erfüllung des Events dienlich sind, unverzüglich bereit zu stellen oder unaufgefordert umzusetzen.
-Der Kunde ist verpflichtet zur Umsetzung von Werbeschaltungen für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung von Druckunterlagen, Werbespots, Logovordrucke und weiteres benötigtes grafisches Material Sorge zu tragen. Für ohne technischen Aufwand erkennbar ungeeignete oder beschädigte grafische Unterlagen fordert Zodiac Entertainment unverzüglich Ersatz an.
-Der Kunde benennt Zodiac Entertainment einen Ansprechpartner, der für die Durchführung des jeweiligen Events vom Kunden mit Kompetenzen ausgestattet ist und die Verantwortung der beauftragten Leistungen trägt. Der Kunde sorgt dafür, dass der Ansprechpartner ständig zu erreichen und bei dem Event örtlich vertreten ist. Ändert sich die Person des Ansprechpartners, so ist dies Zodiac Entertainment unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
-Entsteht Zodiac Entertainment durch Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden (z.B. unvollständiges oder falsches Material, Dokumente, Adresslisten, Pläne oder Abläufe) gegenüber den ursprünglichen Vorgaben ein Mehraufwand und/oder müssen zusätzliche Leistungen erbracht werden, ist Zodiac Entertainment berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu berechnen.
-Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, so ist Zodiac Entertainment berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Die sonstigen Rechte von Zodiac Entertainment bleiben unbeschadet.
Rücktritt, Kündigung
-Zodiac Entertainment behält sich ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Veranstaltungsdurchführung, die Promotion, die Ausstrahlung oder die Werbemaßnahme aus technischen, inhaltlichen, programmlichen oder genehmigungsrechtlichen Gründen unzumutbar ist.
-Zodiac Entertainment behält sich ein Rücktrittsrecht vor, wenn Besorgnis besteht, dass das Event oder der Werbebeitrag aufgrund seines Inhalts oder der Herkunft gegen ein Gesetz oder behördliche Zustimmung verstößt.
-Zodiac Entertainment behält sich ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Anweisung eines Kunden zu der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit führen würde.
-Der Kunde ist berechtigt jederzeit bis einen Tag vor der Veranstaltung seinen Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Dies bedarf der Schriftform. Der Kunde hat im Falle eines Rücktritts vom Vertrag Schadensersatz einschließlich des entgangenen Gewinns an Zodiac Entertainment zu leisten. Zodiac Entertainment ist berechtigt eine angemessene Entschädigung und entstandene Kosten zu verlangen.
Aufrechnung und Abtretung
-Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
-Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung Zodiac Entertainment übertragbar.
Schlussbestimmungen
-Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
-Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist der Sitz von
Zodiac Entertainment.
-Diese Bedingungen sowie das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Stand: 01.06.2023
© Zodiac Entertainment Angel Life Event